Psychiatrische häusliche Krankenpflege

Psychiatrische Unterstützung
zu Hause

Eine feste Fachkraft, die regelmäßig zu Ihnen kommt — für Gespräch, Tagesstruktur und Krisen. Bezahlt von der gesetzlichen Krankenkasse.

Kennen Sie das?

Drei Situationen, ein Muster.

Psychische Erkrankung zeigt sich selten zuerst in der Arztpraxis. Sie zeigt sich im Alltag: dort, wo gerade niemand hilft.

Unerledigte Briefe, Smartphone und Kaffeetasse im Vordergrund, im Hintergrund liegt eine Person erschöpft auf dem Sofa
Betroffene

„Der Brief vom Amt liegt seit Wochen ungeöffnet da. Duschen, einkaufen, Termine, alles fühlt sich an wie ein Berg. Und der nächste Termin beim Psychiater ist in elf Wochen."

Nach der Klinik

„In der Klinik war der Plan klar: Therapie, Struktur, feste Zeiten. Aber zu Hause fragt niemand, wie es wirklich läuft und die Angst kommt zurück, sobald die Wohnungstür zugeht."

Angehörige

„Ich rufe jeden Tag an. Ich fahre hin, wenn es kippt. Ich bin Tochter, Krisendienst und Pflegekraft in einem und niemand fragt, wie lange ich das noch schaffe."

Sichtbar gemacht

Was passiert eigentlich zwischen zwei Arztterminen?

Vier Wochen sind 28 Tage. Der Facharzttermin deckt zwei davon ab. Ziehen Sie den Regler und füllen Sie die Lücke mit pHKP-Besuchen.

Keine Begleitung0 Einsätze pro Woche
Arzttermin pHKP-Hausbesuch allein
26 von 28 Tagen: niemand da.

Für genau diese Lücke gibt es
eine eigene Versorgungsform.

So fühlt sich das an

Krisen sind Wellen.
Begleitung ist der feste Grund.

Bewegen Sie den Regler von „allein" nach „begleitet". Die Wellen verschwinden nicht, aber sie verlieren ihre Wucht.

AlleinMit pHKP begleitet
Das Aha

Was ist ambulante psychiatrische Pflege?

Definition

Die psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) wird oft auch ambulante psychiatrische Pflege (APP) genannt. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37 SGB V. Speziell qualifizierte Pflegefachkräfte unterstützen Menschen mit psychischen Erkrankungen in ihrem eigenen Zuhause — mit dem Ziel, den Alltag wieder selbstständig zu bewältigen und Klinikaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Sie wird ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet; ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Grundlage: § 37 SGB V · HKP-Richtlinie des G-BA, § 4 und Nr. 27a des Leistungsverzeichnisses · Alle Quellen
Psychiatrische Pflegefachkraft kommt zu einem Hausbesuch an einem Wohnhaus an
Es geht um die Psyche Keine Körperpflege, kein Haushalt: Gespräch, Training, Krisenbegleitung.
Eine volle Stunde, kein Pflegeminuten-Takt Therapieeinheiten von 60 Minuten; in akuten Phasen bis zu 14 pro Woche, wenn nötig auch mehrere am Tag.
Eine feste Bezugsperson Ohne ständig wechselndes Personal kann Vertrauen schneller wachsen.
Ziel: Selbstständigkeit Die Pflege macht sich im besten Fall über den Versorgungszeitraum selbst überflüssig.
Die Versorgungslücke

Viele bräuchten sie. Wenige bekommen sie.

pHKP ist gesetzlich verankert, aber wenig bekannt — auch in Fachkreisen. Schwere psychische Erkrankungen sind keine Seltenheit: Die Wissenschaft geht von 1 bis 2 Prozent der Erwachsenen aus. Doch die Strukturen, um all diese Menschen zu Hause zu versorgen, fehlen vielerorts: zu wenige spezialisierte Pflegedienste, zu wenige qualifizierte Fachkräfte.

~60 MillionenErwachsene zwischen 18 und 75 in Deutschland
100 %
600.000 – 1,2 Millionendavon leben mit einer schweren psychischen Erkrankung (1–2 %)
1–2 %
Stufe 15× vergrößert dargestellt
~100.000 pHKP-Versorgungen pro Jahr (Schätzung)
≈ jeder Sechste bis Zwölfte, der sie bräuchte
Was das bedeutet

Der Engpass ist strukturell: pHKP ist nicht überall verfügbar und Plätze sind oft knapp. Umso wichtiger ist, die Leistung zu kennen und gezielt danach zu fragen.

Konkret

Was passiert da eigentlich?

Die Richtlinie nennt vier Aufgaben, doch sie stehen nicht beziehungslos nebeneinander. Sie bauen aufeinander auf: von der Beziehung ganz innen bis hinaus in die Welt.

Psychiatrische Pflegefachkraft wird bei einem Hausbesuch an der Wohnungstür begrüßt
Die Stunde Abschnitt antippen
So läuft ein Hausbesuch Minute 0–10

Ankommen

Begrüßung, ein kurzes Alltagsgespräch über das Wochenende, die Katze, das Wetter. Kein Verhör, kein Fragebogen. Der Einstieg gehört dem Beziehungsaufbau.

„Wie ist es Ihnen seit unserem letzten Treffen ergangen?"

„Es wird mit den Menschen gesprochen —
nicht über sie."

Der Unterschied, erlebbar

Wie oft mussten Sie Ihre Geschichte schon erzählen?

Damit ein Besuch so abläuft, braucht es eines: dass dieselbe Person wiederkommt. Genau das ist der Unterschied zu wechselndem Personal. Klicken Sie in beiden Spalten auf „Nächster Besuch" und vergleichen Sie selbst.

Wechselndes Personal
M
Pfleger Marko
kennt Sie nicht

„Erzählen Sie doch erst mal: Wer sind Sie denn?"

Besuch 1
Eine Bezugsperson (pHKP)
A
Pflegerin Anna
lernt Sie gerade kennen

„Erzählen Sie, ich habe Zeit."

Besuch 1
Für wen?

Nicht die Diagnose allein entscheidet.

pHKP ist gedacht für Menschen, deren psychische Erkrankung das tägliche Leben so stark einschränkt, dass es allein schwierig zu bewältigen ist. Eine psychische Diagnose ist die Voraussetzung — wie viel Unterstützung nötig ist, bestimmt der Alltag: wie sehr er noch trägt.

Der Alltag trägt nochDer Alltag trägt kaum
Zwei Personen gehen gemeinsam durch eine ruhige Wohnstraße

Für Betroffene

Wenn die Erkrankung den Alltag blockiert, Termine unerreichbar macht oder die Behandlung ins Stocken gerät. Besonders hilfreich nach einem Klinikaufenthalt, oder um einen zu vermeiden. Sie müssen nicht erst „schlimm genug" sein.

Für Angehörige

Familien tragen oft jahrelang allein. Die pHKP entlastet: Eine Fachkraft teilt die Verantwortung, gibt Sicherheit im Umgang mit Krisen und bezieht Angehörige, mit Einverständnis, aktiv ein.

Für Behandelnde

Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen gewinnen verlässliche Augen und Ohren im häuslichen Umfeld: Verlaufsinfo, Krisenfrüherkennung, Adhärenzsicherung.

Regelindikation

Bei welchen Erkrankungen?

Die Verordnung ist an Diagnosen geknüpft. Blättern Sie durch die Regelindikation und sehen Sie bei jeder Diagnose, wo die pHKP konkret ansetzen kann.

Zur Regelindikation gehören u. a. 1 von 9

Depressionen (mittelgradig/schwer)

Antrieb und Tagesstruktur brechen weg — Aufstehen, Duschen, Einkaufen werden zu Bergen. Termine und Post bleiben liegen, der Rückzug verstärkt die Erkrankung.

Gemeinsam kleine, machbare Tagesschritte aufbauen, Aktivierung ohne Überforderung, dranbleiben an Behandlung und Terminen — und jemand, der merkt, wenn es kippt.

Psychosen / Schizophrenie

Stimmen, Misstrauen oder Realitätsverlust machen Alltag und Kontakte unsicher. Frühwarnzeichen eines Schubs bleiben oft unbemerkt — bis es die Klinik wird.

Frühwarnzeichen gemeinsam erkennen, Krisenplan entwickeln, verlässliche Medikamenten-Routine aufbauen und als vertraute Person Realitätsanker im Alltag sein.

Bipolare Störungen

Zwischen depressiven Tälern und manischen Phasen verliert der Alltag jede Stabilität — Schlaf, Finanzen und Beziehungen geraten in Mitleidenschaft.

Stimmung und Frühwarnzeichen beobachten lernen, schützende Routinen (v. a. Schlaf) stabilisieren und in beiden Phasen rechtzeitig gegensteuern.

Panikstörung

Die Angst vor der nächsten Attacke engt den Radius ein: Supermarkt, Bus, Menschenmengen werden gemieden — die Welt wird Stück für Stück kleiner.

Schrittweises Wiedererobern des Alltags im echten Leben — erst begleitet bis zur Tür, dann eine Runde, dann allein. Übung dort, wo die Angst wohnt.

Generalisierte Angststörung

Dauersorgen um alles — Gesundheit, Geld, Familie — rauben Schlaf und Konzentration. Entscheidungen und Erledigungen stauen sich.

Sorgenspiralen unterbrechen lernen, Aufgaben in machbare Schritte teilen und mit festen Besuchen einen verlässlichen Gegenpol zur Daueranspannung setzen.

Zwangsstörungen

Kontrollieren, Waschen, Ordnen frisst Stunden des Tages. Wohnung und Rituale bestimmen das Leben, Verlassen des Hauses wird zum Hindernislauf.

Im häuslichen Umfeld — genau dort, wo die Zwänge stattfinden — Schritt für Schritt Freiräume zurückgewinnen und die Behandlung in den Alltag übersetzen.

PTBS

Flashbacks, Übererregung und Vermeidung machen selbst vertraute Orte und Situationen zu Auslösern. Schlaf und Vertrauen sind erschüttert.

Stabilität durch eine konstante, verlässliche Bezugsperson; Sicherheit im eigenen Zuhause aufbauen, Auslöser verstehen und Bewältigungsstrategien im Alltag verankern.

Emotional instabile Persönlichkeitsstörung

Gefühlsstürme, Krisen und Beziehungsabbrüche im Wechsel — Hilfe wird gesucht und wieder weggestoßen, das Hilfesystem reagiert oft mit Abbruch.

Eine Beziehung, die bleibt — auch nach schwierigen Tagen. Spannungen früh erkennen, Krisenfertigkeiten (Skills) im Alltag üben, Therapie-Anbindung sichern.

Demenz mit Verhaltenssymptomen

Unruhe, Ängste oder Aggression überfordern das Umfeld; Tagesrhythmus und vertraute Abläufe lösen sich auf. Angehörige geraten an ihre Grenze.

Vertraute Routinen und Orientierung im eigenen Zuhause erhalten, Verhaltenssymptome verstehen und entschärfen — und Angehörige anleiten und entlasten.

F00–F99 · begründeter Einzelfall

Ihre Diagnose war nicht dabei?

In begründeten Einzelfällen sind alle psychischen Erkrankungen verordnungsfähig. Die Einschätzung trifft die verordnende Praxis — maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern wie stark der Alltag beeinträchtigt ist.

Selbst-Check

Könnte pHKP passen?

Fünf kurze Fragen, für Sie selbst oder einen Menschen, an den Sie gerade denken. Nichts wird gespeichert oder übertragen.

Frage 1 von 5

Gibt es eine psychische Erkrankung, diagnostiziert oder stark vermutet?

Fällt es dadurch schwer, den Alltag zu bewältigen - Tagesstruktur, Haushalt, Termine, Kontakte?

Gab es Klinikaufenthalte, oder die Sorge dass bald einer nötig werden könnte?

Fällt es schwer, Behandlungen durchzuhalten — Medikamente, Therapie, Arzttermine?

Wäre Unterstützung zu Hause vorstellbar — regelmäßiger Besuch einer festen Fachkraft?

Starker Hinweis

pHKP könnte gut passen.

Mehrere Anzeichen sprechen dafür, dass psychiatrische häusliche Krankenpflege eine echte Hilfe sein könnte. Der nächste Schritt: Sprechen Sie Ihre Fachärztin/Ihren Facharzt, Psychotherapeut:in oder die Klinik-Ambulanz (PIA) direkt auf pHKP an.

Sie können auch zuerst bei einem psychiatrischen Pflegedienst in Ihrer Nähe anrufen. Die meisten beraten kostenlos und helfen beim Weg zur Verordnung.

Gut abklären

Ein Beratungsgespräch lohnt sich.

Einige Anzeichen passen: ob pHKP das richtige Angebot ist, klärt sich am besten im Gespräch. Gute Anlaufstellen: die behandelnde Praxis, der sozialpsychiatrische Dienst Ihrer Stadt oder ein psychiatrischer Pflegedienst. Fragen kostet nichts.

Andere Wege prüfen

Vermutlich gibt es passendere Angebote.

Nach Ihren Antworten ist pHKP wahrscheinlich nicht das naheliegendste. Wenn Sie dennoch Unterstützung suchen: Hausarztpraxis, Telefonseelsorge (0800 111 0 111, kostenlos, rund um die Uhr) oder ein sozialpsychiatrischer Dienst sind gute erste Anlaufstellen.

Dieser Check ersetzt keine ärztliche Beurteilung. Bei akuten Krisen oder Suizidgedanken: Notruf 112 oder Telefonseelsorge 0800 111 0 111 (kostenlos, 24 h).
Schritt für Schritt

Wie komme ich an pHKP?

Der Weg ist kürzer, als viele denken:

Beratungsgespräch am Schreibtisch mit Verordnungsunterlagen für pHKP
1 von 4 Schritten
Schritt 1 von 4

Ansprechen

Sprechen Sie Ihre Fachärztin/Ihren Facharzt (Psychiatrie, Nervenheilkunde, Neurologie, Psychosomatik), Ihre Psychotherapeut:in oder die Klinik-Ambulanz (PIA) auf pHKP an. Auch Hausärzt:innen können nach fachärztlicher Diagnosesicherung befristet verordnen (max. 6 Wochen).

Psychiatrische Pflegedienste beraten vorab kostenlos und kennen die verordnenden Praxen vor Ort
Kosten ohne Angst

Wer zahlt was?

Ziehen Sie den Regler auf Ihre Versorgungsdauer. Den Großteil trägt die Krankenkasse. Ihre gesetzliche Zuzahlung ist gedeckelt: 10 % nur für die ersten 28 Tage im Jahr, plus 10 € je Verordnung.

0 €
Krankenkasse
0 €
Zuzahlung

Beispielrechnung: 75 € je Einheit, 3 Einsatztage/Woche, Erstverordnung für 2 Wochen und eine Folgeverordnung für bis zu 4 Monate. Tatsächliche Sätze variieren.

Ob und wann Sie insgesamt nichts mehr zuzahlen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Belastungsgrenze und bereits geleisteten Zuzahlungen, etwa für Klinikaufenthalte ab.

Was zahle ich höchstens?

Ihre Belastungsgrenze

Die Belastungsgrenze bezieht sich auf alle geleisteten Zuzahlungen eines Kalenderjahres: z. B. häusliche Krankenpflege, Rezepte, Klinik und Heilmittel. Der Rechner zeigt, ab welchem Gesamtbetrag eine Befreiung möglich wird.

Persönliche Obergrenze pro Jahr
600 €

Das sind 2 % Ihres Einkommens. Ist dieser Betrag durch Zuzahlungen erreicht, sind Sie für den Rest des Jahres befreit.

Schätzung nach den Regeln 2026: Freibeträge 7.119 € für den ersten Angehörigen und 9.756 € je Kind werden vom Einkommen abgezogen. Bei Grundsicherung, Bürgergeld oder Sozialhilfe gelten feste Beträge. Die Befreiung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse, sie geschieht nicht von selbst.

Wirkung

Was bringt pHKP?

Das Leitbild der modernen Psychiatrie heißt Recovery: ein gutes, selbstbestimmtes Leben, mit oder trotz Erkrankung. Die Forschung nennt fünf Dinge, die dabei wirklich helfen.

Person steht bei warmem Abendlicht in einer belebten Wohnstraße

Verbundenheit

C · Connectedness

Beziehungen, die tragen: Menschen, Gruppen, Gemeinschaft. Einsamkeit ist Verstärker fast jeder psychischen Krise, Verbundenheit ihr Gegenmittel.

In der pHKP: die Bezugsperson selbst und das Netz, das sie mit Ihnen knüpft.
Das Ziel

Gute Pflege macht sich selbst überflüssig.

Ziehen Sie durch die vier Monate einer typischen Verordnung: Die Besuche werden weniger weil die eigene Kraft wächst. Genau so ist es gedacht.

Woche 1Woche 1Woche 16
pHKP-Besuche/Woche Eigene Stabilität
14 Besuche: das Maximum für die akutesten Phasen - hier trägt vor allem die Pflege.
Für Angehörige

Für alle, die schon viel zu lange stark sind.

Wer einen psychisch erkrankten Menschen begleitet, ist oft Krisendienst, Pflegekraft und Therapeut zugleich. Tippen Sie eine Aufgabe an, um sie zu teilen und spüren Sie, was mit der Last passiert.

Ihre Last

Sie sind Angehöriger, Krisendienst und Pflegekraft in einem.

Aufgaben erneut antippen holt sie zurück: Teilen ist ein Prozess, kein Schalter.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Anspruch & Verordnung

Nein. pHKP wird oft nach einem Klinikaufenthalt eingesetzt, um den Übergang zu sichern, sie kann aber genauso gut davor ansetzen und einen Aufenthalt vermeiden helfen. Entscheidend ist die ärztliche bzw. psychotherapeutische Einschätzung, nicht die Vorgeschichte.
Nein. pHKP ist Krankenbehandlung (SGB V), keine Pflegeversicherungsleistung (SGB XI). Es genügt die Verordnung plus Genehmigung der Kasse. Wer zusätzlich einen Pflegegrad hat, kann beide Leistungen getrennt erhalten.
Fachärzt:innen für Psychiatrie, Nervenheilkunde, Neurologie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie, außerdem Psychologische Psychotherapeut:innen und psychiatrische Institutsambulanzen (PIA). Hausärzt:innen befristet (max. 6 Wochen) nach fachärztlicher Diagnosesicherung, die nicht älter als 4 Monate ist.
Ja. pHKP kann auch für Kinder und Jugendliche verordnet werden, vor allem durch Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Und der Übergang ins Erwachsenenalter ist geregelt: Bis zum 21. Geburtstag dürfen diese Verordner:innen weiter verordnen, damit die Versorgung nicht am 18. abreißt.
Leider nein. Das Angebot ist regional sehr unterschiedlich ausgebaut. In manchen Regionen gibt es mehrere spezialisierte Dienste, in anderen bislang gar keinen. Auskunft geben Ihre Krankenkasse, der sozialpsychiatrische Dienst oder die Suche nach „psychiatrischer Pflegedienst" / „APP" plus Ihrem Ort.

Kosten & Krankenkasse

Die Kasse übernimmt die Kosten. Ab 18 gilt die gesetzliche Zuzahlung: 10 € je Verordnung plus 10 % der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Diese Zuzahlung zählt zusammen mit Rezepten, Klinikaufenthalten und anderen gesetzlichen Zuzahlungen zur jährlichen Belastungsgrenze. Ist sie erreicht, kann die Krankenkasse auf Antrag für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreien.
Der Anspruch nach § 37 SGB V gilt für gesetzlich Versicherte. Bei privater Versicherung hängt die Erstattung vom individuellen Tarif ab; für Beamt:innen können Beihilfevorschriften greifen. Unser Rat: vor Beginn eine schriftliche Kostenzusage der Versicherung bzw. Beihilfestelle einholen, viele Dienste unterstützen bei der Anfrage.
Erstens: Die Versorgung muss auf die Entscheidung nicht warten. Wird die Verordnung bis zum dritten Arbeitstag eingereicht, trägt die Kasse die Kosten bis zur Entscheidung. Zweitens: Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; die verordnende Praxis kann die medizinische Begründung ergänzen. Unabhängig beraten Sie die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und Sozialverbände wie VdK oder SoVD.

Die Besuche

Kennenlernen, mehr nicht. Die Fachkraft stellt sich und ihre Aufgabe vor, Sie erzählen so viel, wie Sie möchten, und gemeinsam klären Sie Rhythmus und Ziele. Sie behalten immer das Hausrecht und das letzte Wort.
Nach der Verordnung kommt eine spezialisierte psychiatrische Pflegefachkraft regelmäßig zu Ihnen nach Hause oder an einen geeigneten Alltagsort. Am Anfang geht es um Kennenlernen, Ziele und Rhythmus; danach um Gespräch, Tagesstruktur, Krisenplan, Medikamente und die Verbindung zu weiteren Hilfen.
Nein. Neben Haushalt und Familie nennt die Richtlinie auch sonstige geeignete Orte, etwa betreute Wohnformen, Schulen, Kindergärten oder Arbeitsstätten. Entscheidend ist, dass die Leistung dort notwendig und praktisch möglich ist. Auch gemeinsames Üben dort, wo der Alltag stattfindet, Supermarkt, Bus oder Behörde, gehört dazu.
Das regelt jeder Dienst anders: Viele spezialisierte Dienste bieten feste Telefonzeiten oder eine Rufbereitschaft an; einzelne auch rund um die Uhr. Klären Sie die Erreichbarkeit am besten gleich im Erstgespräch. Für akute Situationen wird gemeinsam ein Krisenplan erstellt. Darin steht schwarz auf weiß, wer wann erreichbar ist.
Mit Ihrem Einverständnis, ja. Die Richtlinie sieht die Einbeziehung und Anleitung von Bezugspersonen ausdrücklich vor. Angehörige erhalten Wissen über die Erkrankung, Tipps für den Umgang mit Krisen und werden spürbar entlastet.

Dauer & Ende

Der Verordnungszeitraum beträgt in der Regel bis zu 4 Monate und kann mit Begründung im Behandlungsplan verlängert werden. Die Versorgung endet, wenn die Ziele erreicht sind. pHKP ist als Weg zur Selbstständigkeit angelegt, nicht als Dauerleistung.
Jederzeit, pHKP ist freiwillig. Die Erfahrung zeigt allerdings: Gerade die anfängliche Skepsis („Ich brauche keine Hilfe") legt sich oft, wenn Vertrauen entsteht. Genau dafür ist die Kennenlernphase da.
Im Idealfall stehen am Ende tragfähige Anschlüsse: Therapie, Selbsthilfe, weitere Hilfen aus dem geknüpften Netz. Reicht die Zeit nicht, ist eine Verlängerung mit Begründung möglich. Und bei erneutem Bedarf kann pHKP jederzeit neu verordnet werden. Eine Wiederaufnahme gehört zu einem normalen Genesungsweg und ist kein Scheitern.

Privatsphäre & Abgrenzung

Ja, vollumfänglich, inklusive Sozialdatenschutz. Mit der verordnenden Praxis und der Krankenkasse werden nur die für Versorgung und Genehmigung notwendigen Informationen geteilt; gegenüber Dritten wird nichts weitergegeben.
Von außen: nichts Auffälliges. Die Fachkraft kommt in neutraler Kleidung und ohne beschriftetes Auto, der Besuch sieht aus wie jeder andere. Ihr Arbeitgeber erfährt nichts. Die Krankenkasse kennt die Leistung wie bei jeder Verordnung; dort gilt der Sozialdatenschutz.
Keiner: Beide Begriffe meinen dieselbe Leistung. pHKP (psychiatrische häusliche Krankenpflege) ist der Begriff der Richtlinie; APP (ambulante psychiatrische Pflege) der im Feld gebräuchliche Name. Viele sagen im Alltag auch psychiatrische Pflege zu Hause.
Soziotherapie (§ 37a SGB V) ist vor allem Koordination und Motivation, Behandlungsangebote wahrzunehmen. pHKP ist Pflege: Beziehungsarbeit, Krisenbegleitung, Alltagstraining im häuslichen Umfeld. Beide können nacheinander oder in begründeten Fällen auch ergänzend eingesetzt werden.

Über diese Seite

Fachlich geprüft durch die AZP — Ambulantes Zentrum für Sozialpsychiatrie GmbH iG. Grundlagen: HKP-Richtlinie des G-BA und § 37 SGB V in der geltenden Fassung. Stand: Juni 2026 — wird bei Änderungen der Richtlinie aktualisiert. Diese Seite ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Quellen im Original:

Einen Anbieter in Ihrer Nähe finden

Ein bundesweites Verzeichnis psychiatrischer Pflegedienste ist in Arbeit. Bis dahin: Fragen Sie Ihre Krankenkasse oder den sozialpsychiatrischen Dienst Ihrer Stadt, oder suchen Sie nach „psychiatrischer Pflegedienst" plus Ihrem Ort.

Der erste Schritt ist ein Gespräch.

Wenn Sie sich oder einen nahestehenden Menschen auf dieser Seite wiedererkannt haben: Sprechen Sie Ihre behandelnde Praxis auf psychiatrische häusliche Krankenpflege an. Fragen kostet nichts.

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